Im Jahre 1516 erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. das Reinheitsgebot. Erlaubt waren für das Brauen von Bier nur noch die Zutaten:
Doch mit einer romantischen und idealistischen Vorliebe für Bier und das Brauen aus "gesunden Zutaten", so wie as Reinheitsgebot heute oft verklärt wird, hatte dieses Gebot nur wenig zu tun.
Gerste eignet sich aus vielerlei Gründen besser zum Bier Brauen als andere Getreidesorten. Im Unterschied zum Weizen ermöglichen es die Spelzen des Korns überhaupt erst klar abzuläutern. Auch lässt sich mit Gerste leichter brauen, da sie im Unterschied zum z.B. Roggen
Das Beschränken auf Hopfen als würzendes Kraut ist als Brauer sicher eine löbliche Entscheidung. Denn schließlich sorgt Hopfen durch seine aseptische Wirkung für eine längere Haltbarkeit. Gleichzeitig bedeutete das Reinheitsgebot das Ende der Grut-Biere (Kräuter-Biere).
Jede Brauerei hatte dabei eine eigene Rezeptur, welche Kräuter und /oder Heilpflanzen als würzendes Extrakt hinzu gegeben wurde. Gebraut wurde u.a. mit Kräutern wie z.B. Gagel und wilder Rosmarin, Schafgabe, Salbei, Muskat, Ingwer, Wacholder, Zimt, Koriander, Lorbeer oder Melisse. Der Geschmack dieser Biere mag aus heutiger Sicht von "interessant" bis zu "gewöhnungsbedürftig" reichen, der Genuss war zumindest unbedenklich.
Anders sah es bei der Verwendung von Bilsenkraut, Stechapfel und Tollkirsche aus, die stark halluziogene Eigenschaften besitzen, und ebenfalls verwendet wurden.
In der Hochzeit der römischen Inquisition mit ihren Hexenbrennungen, in der Teufelsvisonen auf dem Scheiterhaufen endeten, war es einfacher alle zum Bier Brauen verwendete Kräutermischungen zu verbieten und einheitlich durch Hopfen zu ersätzen.
Grut-Biere waren Biere, die mit allerlei Kräutern wie z.B. Gagel und wildem Rosmarin aromatisiert. Aber auch Schafgabe, Salbei, Muskat, Ingwer, Wacholder, Zimt, Koriander, Lorbeer, Melisse wurden zum Bier Brauen verwendet. Der Geschmack dieser Biere mag aus heutiger Sicht von "interessant" bis zu "gewöhnungsbedürftig" reichen, der Genuss war zumindest unbedenklich.
Anders sah es bei der Verwendung von Bilsenkraut, Stechapfel und Tollkirsche, die starke halluziogene Eigenschaften besitzen, aus, die ebenfalls verwendet wurden.
Mögliche Teufelsvisionen nach Biergenuss dürfte zu Zeiten der römischen Inquisition mit ihrer Hexenbrennung ein guter Grund gewesen sein, den Bierkonsum zu beschränken, wenn nicht sogar gänzlich darauf zu verzichten.
15.+16.03.2019
17.03.2019
29.+30.03.2019